Das Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) ist ab nächster Woche nun auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gültig. Sie sind verpflichtet ein sicheres Whistleblower-System einzuführen, das Hinweisgebern ermöglich Verstöße gegen EU- und deutsches Recht Ihres Unternehmens zu melden, ohne dass ihr:ihm daraus Nachteile entstehen. Üblicherweise richten Unternehmen dafür externe Ombudsstellen ein, da kostengünstigere interne Lösungen meist… Haben Sie mehr als 50 Mitarbeitende? Dann müssen Sie ab dem 18.12. den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten! weiterlesen
Haben Sie mehr als 50 Mitarbeitende? Dann müssen Sie ab dem 18.12. den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten!
