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„Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist das Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung müssen Hand in Hand gehen, damit Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Ein wichtiger Akteur und Multiplikator für mehr Nachhaltigkeit ist die Wirtschaft.“ So schreibt es die Bundesregierung auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ganz oben. Es folgt eine Reihe von Maßnahmen, wie die Regierung gerade Mittelständler dabei unterstützen will, die Transformation umzusetzen. Aber die verschärfenden Gesetzesinitiativen auch auf EU-Ebene, die zusätzliche Herausforderungen und Veränderungsdruck für viele Unternehmer:innen bedeuten, sind schwer zu finden und stehen ganz hinten! Welche gesetzlichen Änderungen kommen auf die deutsche mittelständische Agrar- und Ernährungswirtschaft zu?
Politik und Gesellschaft weltweit machen Druck, um nachhaltiges Wirtschaften durchzusetzen. Die schon im Jahr 2015 von der UN beschlossenen 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung (Social Development Goals = SDGs) kommen jetzt spürbar in der Gesetzgebung in Europa und Deutschland an. Das Strategie-Konzept des Green-Deals der Europäischen Union, was 2020/21 in aller Munde war, wird jetzt langsam durch Richtlinien und Verordnungen umgesetzt. Die Bundesregierung hat 2021 ihre Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und nach dem Start der Ampelkoalition zeigen sich die ersten konkreten Gesetzesvorhaben, die zusätzlich das Wirtschaften gerade in der Branche der Agrar- und Ernährungswirtschaft herausfordern.
Ab 2023 und dann zunehmend in den Folgejahren wird die unternehmerische Tätigkeit gerade im Mittelstand Stück für Stück auf den Kopf gestellt. Die Transformation der Unternehmen zum tatsächlichen nachhaltigen Wirtschaften wird geradezu erzwungen. Worauf müssen sich Unternehmer:innen einstellen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ hat bereits 2021 zumindest diejenigen Unternehmen, die mehr als 3.000 Beschäftigte in Deutschland haben erheblich herausgefordert. Ab 2024 sinkt die Beschäftigtenzahl auf 1.000 Mitarbeitende und unter den ca. 2.900 Unternehmen dieser Größenordnung sind dann auch einige weitere Firmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das „Lieferkettengesetz“ fokussiert im Wesentlichen auf Menschenrechtsverletzungen (die soziale und ökonomische Säule der Nachhaltigkeit). Die Unternehmen sind nur darauf verpflichtet, die unmittelbaren Zulieferer zu kontrollieren. Die weitere Säule der Nachhaltigkeit, nämlich die Ökologie und somit die Kontrolle auf Einhaltung von Umweltstandards finden (noch!) keine Berücksichtigung in diesem Gesetz.
Die neue EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) sorgt dafür, dass immer mehr kleinere Unternehmen zusätzlich belastet werden. Voraussichtlich im Oktober wird diese Richtlinie beschlossen und soll bis zum Jahresende 2022 in deutsches geltendes Recht umgesetzt werden. Bisher waren nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. NGOs und Institutionen, wie zum Beispiel die „World Benchmarking Alliance“ haben Ranking-Listen auf Basis dieser Berichte veröffentlicht, was auch an den Börsen auf die Kurse der Aktien Einfluss nehmen kann. Die Verschärfung, die jetzt in der Umsetzung ist, erweitert den Kreis der Unternehmen erheblich. Man wird zu einem berichterstattungspflichtigen Unternehmen, wenn man zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:
- ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt
- Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Umsatz von über 40 Millionen Euro
Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen haben unabhängig von den o.g. Kriterien eine Berichtspflicht.
Hinzukommt bei der NFRD, dass zukünftig nach einem festen Standard berichtet werden muss, der durch akkreditierte Prüfungsunternehmen testiert wird, wie beim Finanzabschluss. Es soll ein umfänglichen europäischen Berichterstattungsstandard geben, der sich voraussichtlich an bereits vorhandenen internationalen Standards orientiert (z.B. GRI-Standard = Global Reporting Initiative), aber noch schärfer sein soll. Ziel ist es, dass berichterstattungspflichtige Unternehmen kein „Greenwashing“ mehr betreiben können, sondern durch den Berichtsstandard geradezu gezwungen werden ihre unternehmerische Tätigkeit auf nachhaltiges Wirtschaften umzustellen.
Erst in den nächsten Wochen wird der genaue Umsetzungszeitplan bekannt, aber es ist davon auszugehen, dass bisher berichtspflichtige Kapitalgesellschaften für 2023 erstmals auf Basis des Standards berichten und geprüft werden müssen. Ab 2024 müssen dann alle berichtspflichtigen Unternehmen geprüft werden. Das Ganze kann sich noch um ein Jahr verschieben, weil das Gesetzgebungsverfahren verzögert ist. Die großen Wirtschaftsprüfungs-Häuser freuen sich und stehen schon jetzt bereit, Ihren Kunden neue Prüfungen, Beratungen und Gebühren anzubieten.
Auch für die kleineren Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe, die keine Lieferketten-Kontrollpflichten oder Nachhaltigkeitsberichtspflichten haben, kann es schwierig werden. Viele der Abnehmer und Kunden haben durch diese Gesetze neue Pflichten und müssen bei Ihren Vorlieferanten nachhaltiges Wirtschaften gemäß den Standards einfordern. Es ist eine neue Welle von Zertifizierungen und Verpflichtungen der kleineren Unternehmen und Agrarbetrieben von Seiten des Handels und der Lebensmittelwirtschaft zu rechnen.
Erste Standards beginnen sich zu etablieren. So wurde z.B. für den Nachweis eines „wirklichen“ nachhaltigen Wirtschaftens in Deutschland der ZNU-Standard entwickelt (ZNU – Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft in der Universität Witten/Herdecke). Im LEH wird dieser Standard besonders durch Lidl unterstützt. Viele Lieferanten haben sich bereits nach ZNU-Standard zertifizieren lassen. Es handelt sich also nicht um einen Standard für die Berichterstattung, sondern um den direkten Nachweis der Nachhaltigkeit.
All diese Maßnahmen haben in den nächsten Monaten weiteren erheblichen Veränderungsdruck gerade auf die kleinen und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Folge. Langjähriges erfolgreiches Wirtschaften wird in Frage und auf den Kopf gestellt. Unternehmer:innen und Mitarbeitende müssen ihre Art zu arbeiten überdenken und ändern. Das hat oft Stress und große auch seelische Beanspruchung zur Folge.
Entwickeln Sie Strategien zur Umstellung Ihres Betriebes auf nachhaltiges Wirtschaften, die die Mitarbeitenden und ggf. auch Geschäftspartner einbinden. Mit den Impulsen eines externen Begleiters erarbeiten Sie die wichtigsten Umsetzungsmaßnahmen Ihrer Unternehmensveränderung. Der Druck von Politik und Gesellschaft auf die Menschen im Agri-Business lässt bei immer mehr Unternehmer:innen die Motivation zur Fortführung des Geschäftes schwinden. Ein Business-Coaching, was in der Agrar- und Ernährungsbranche noch nicht weit verbreitet ist, könnte ein Mittel sein die wirklich richtigen Entscheidungen für sich zu treffen.
Nutzen Sie meine systematische Vorgehensweise und Erfahrung bei Ihrer Entwicklung von Veränderungsstrategien. Als zertifizierter Coach unterstütze ich Sie und Ihre Mitarbeitenden dabei, die Herausforderungen als Person zu bewältigen. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir.